Siehe Bemerkung 29) zur Tabelle 2-7:

Unterliegt nicht den fr die Unterklasse 5.2 geltenden Vorschriften der ICAO TI.

Die gewhlte Klassifizierung gilt nur fr Verpackungen, nicht fr andere Umschlieungsarten (wie z. B. Gropackmittel oder Tanks). Fr die Befrderung des Stoffes in dem angegeben Konzentrationsbereich in anderen Umschlieungsarten existiert eine weitere BAM-Nr. 12264. Der Transport des Stoffes ist im Luftverkehr nur in Verpackungen zulssig.

In der staatlichen Abweichung Deutschlands DE 5 (ICAO TI bzw. DEG 05 IATA DGR) wird festgelegt, dass alle Substanzen, die gem den Vorschriften anderer Verkehrstrger als "umweltgefhrdend" klassifiziert sind (UN3077/3082), auch im Luftverkehr unter dieser Eintragung zu transportieren sind. Diese Klassifizierung kann selbstverstndlich nur gewhlt werden, wenn der Stoff keinem Eintrag der Klassen 1-8 oder einer anderen Eintragung der Klasse 9 zugeordnet werden kann. Dem Absender bleibt es vorbehalten, darber hinausgehende Festlegungen zu treffen.